Qualifikationen von Datenschutzbeauftragten

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Ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass in einem Unternehmen die Richtlinien des Datenschutzes eingehalten werden. Das beinhaltet sowohl den Datenschutz in digitaler Form als auch die Sicherheit aller Unterlagen und Verträge, die in Papierform abgelegt werden. Welche Qualifikationen ein Datenschutzbeauftragter haben sollte, erfahren Sie in diesem Artikel.

Voraussetzungen für den Datenschutz laut DSGVO

Gesetzlich betrachtet, ist der Job des Datenschutzbeauftragten nicht mit einer bestimmten Ausbildung verbunden. Selbst konkret festgelegte Fachkenntnisse sind nicht vorhanden. Stattdessen legt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fest, dass sich die Tätigkeiten von Datenschutzbeauftragten nach den Vorgängen richten, die für den Schutz der Daten im Rahmen von Datenverarbeitungsvorgängen notwendig sind.

Konkret bedeutet das, dass Datenschutzbeauftragte die Qualifikationen benötigen, die für den erfolgreichen Datenschutz in einem Unternehmen erforderlich sind. Die DSGVO setzt voraus, dass die Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen auf der Grundlage von drei Faktoren geschieht. Diese drei Faktoren sind diese:

  • berufliche Qualifikationen
  • Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzes bezogen auf das Recht und die Praxis
  • die Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 DSGVO aufgeführten Aufgaben

Diese drei Faktoren sind die Basis dafür, als Datenschutzbeauftragter erfolgreich zu sein. Die Aufgaben, die in der DSGVO festgelegt sind, konkretisieren die Anforderungen, die an Datenschutzbeauftragte gestellt werden.

Artikel 39 der DSGVO

In Artikel 39 sind 5 Aufgaben für Datenschutzbeauftragte definiert:

  1. Die Beratung und Unterrichtung der Verantwortlichen und der Angestellten, die Daten verarbeiten. Diese Beratung basiert auf den Vorgaben der DSGVO, den Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.
  2. Die Überwachung über die Einhaltung der Vorgaben in der DSGVO oder weiterer Datenschutzvorschriften. Dazu gehört auch die Zuweisung der Zuständigkeiten und Schulungen für die Thematik inklusive der Überprüfung.
  3. Auf Anfrage Beratungen zur Folgenabschätzung des Datenschutzes.
  4. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  5. Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde bei Fragen zur Datenverarbeitung im Unternehmen

Diese Aufgaben sollte ein Datenschutzbeauftragter auf sich gestellt beherrschen. Das Fachwissen kommt dabei in erster Linie aus dem Studium oder durch Selbstaneignung und Fortbildungen.

Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Die Aufgaben von Datenschutzbeauftragten sind bekannt. Die Tätigkeiten hingegen hängen stark davon ab, was der individuelle Job erfordert. Je mehr Daten in einem Unternehmen auf unterschiedliche Weisen erhoben werden, desto anspruchsvoller wird der Job eines Datenschutzbeauftragten.

Es gibt aber gewisse Mindestanforderungen, die im Grunde die Qualifikationen von Datenschutzbeauftragten beschreiben. Zumindest sollte ein Datenschutzbeauftragter diese Voraussetzungen mitbringen:

Datenschutzbeauftragte sollten über umfassende Kenntnisse zum Datenschutzrecht verfügen. Das beinhaltet auch die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Die Technik, mit der Datenschutz gewährleistet werden soll, muss ein Datenschutzbeauftragter beherrschen. Das gehört zu den fachlichen Anforderungen an den Datenschutz, denn ohne das technische Know-how, können die Maßnahmen nicht umgesetzt werden.

Spezifisches Wissen bezogen auf das Unternehmen und deren Fachbereiche sind ebenfalls wichtig. Welche Arten von Daten erhoben werden, hängt stark vom Unternehmen ab. Wo viele Kundendaten gesammelt werden, ist der Aufwand höher als in Unternehmen, die beispielsweise nur die Daten ihrer Mitarbeiter erheben.

Datenschutzbeauftragte müssen in der Lage sein, Protokolldateien zu analysieren und Daten zu überprüfen.

Bei der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten sollten Sie auf diese Anforderungen achten.

Fazit

Datenschutzbeauftragte sollten bestimmte Qualifikationen mitbringen, um den Datenschutz in einem Unternehmen sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem der Umgang mit der Technik, die für die Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen notwendig sind.